Entwicklung und Zukunft des Föderalismus in Deutschland.

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SEBI: 82/3054

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Nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes gehört die Bundesstaatlichkeit zu den unabdingbaren Essentialien der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die föderative Idee wird als ein Inbegriff von Vorstellungen verstanden, welche im Gefüge der staatlichen Gebilde dem Staat, verstanden als das umfassendste Gebilde in dieser Ordnung, nur eine subsidiäre Regelungszuständigkeit und Ordnungsmacht zugesteht. Die Einheit in der Vielfalt kann als Leitbild des Föderalismus gelten. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vollzog sich in den Beziehungen zwischen Bund und Ländern wie in denen der Länder untereinander ein tiefgreifender Wandel. Der Verfasser untersucht die Entwicklung des deutschen Bundesstaates und die jeweils historisch konkreten Aufgaben des Bekenntnisses zur föderativen Idee. Er stellt die Zusammenhänge zwischen geschriebenem Verfassungsrecht und der konkreten Staatswirklichkeit dar. Ein Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen beschließt die Arbeit. ks/difu

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Föderalismus, Bundesstaat, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung

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Freiburg:(1980), 301 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1981)

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Föderalismus, Bundesstaat, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung

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