Die öffentliche Wasserversorgung als wirtschaftliches Betätigungsfeld der Gemeinden.

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BBR: Z 179
IRB: Z 93

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Zusammenfassung

Mehr als 96 % der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland erhalten ihr Trinkwasser von der öffentlichen Wasserversorgung. Träger dieser Wasserwerke sind die Gemeinden. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, welchen rechtlichen Bindungen die Gemeinden in Baden-Württemberg bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterliegen und welche Rechtsformen ihnen zur Verfügung stehen. -z-

Beschreibung

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Versorgung, Versorgungstechnik, Trinkwasser, Wasserversorgung, Wasserversorgungsunternehmen, Träger, Gemeinde, Rechtsform, Daseinsvorsorge

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Wasserwirtschaft, Stuttgart 73(1983)Nr.7/8, S.216-220, Abb., Tab., Lit.

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Versorgung, Versorgungstechnik, Trinkwasser, Wasserversorgung, Wasserversorgungsunternehmen, Träger, Gemeinde, Rechtsform, Daseinsvorsorge

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