"Begrenzte Rationalität" - der Entscheidungsprozeß zur Hochschulplanung in Sachsen-Anhalt nach 1990.

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Potsdam

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ZLB: 2003/1086-4

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DI

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Abstract

Angesichts der Bedeutung, die der Hochschulentwicklung im Land Sachsen-Anhalt zugemessen wird, ist die zu entwickelnde Hochschulstruktur das Resultat eines gemeinsamen Erarbeitens aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Der breite Konsens im Landtag macht die Landesregierung rasch handlungsfähig und sicherte damit für alle Beteiligten eine aus damaliger Sicht tragfähige Planung. Auf Basis des externen Sachverstands der Hochschulstrukturkommission und des Wissenschaftsrats hatten die politisch Verantwortlichen mit dem Erlass des ersten und des zweiten Hochschulstrukturgesetzes eine leistungs- und konkurrenzfähige Hochschullandschaft aufgebaut. Die strukturpolitischen Überlegungen, die zur Errichtung einer selbständigen Fachhochschule Altmark führten, mussten nicht als Bedrohung der bestehenden Standorte aufgefasst werden, zumal in Stendal von Beginn an ein Hochschulstandort vorgesehen war. Mit dem dreistufigen Ausbaumodell der Hochschulstrukturkommission war der Landesregierung und dem Landtag ein Planungsinstrument gegeben worden, das zumindest mittelfristig die Erreichung des Ziels der sachsen-anhaltischen Hochschulpolitik sicherte. Durch die im Jahr 2000 vorgenommene Reduktion der Zielzahl der flächenbezogenen Studienplätze auf 33.000 hat der Hochschulstandort Sachsen-Anhalt bereits an Attraktivität verloren. sg/difu

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95 S.

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