Rechtsprechung OVG NW, Urteil v.23.6.1983 - 11a NE 34/82 - rechtskräftig.
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1984
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Mit Urteil vom 23.6.1983 stellt das OVG Nordrhein- Westfalen (11a NE 34/82) fest: Die nach einer Neugliederung erfolgte Genehmigung von vorher durch die früher selbständigen Gemeinden beschlossenen Flächennutzungsplänen führt nicht zu einem wirksamen Flächennutzungsplan der neuen Gemeinde. Flächennutzngspläne müssen bei ihrem Erlass das ganze Gemeindegebiet erfassen und auf einer Abwägung der maßgeblichen Belange beruhen. wg
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 38(1984)Nr.1, S.34-35, Lit.