Gefährdungsabschätzung und Sanierung von ehemaligen Rieselfeldern unter Berücksichtigung der Anforderungen von BBodSchG/BBodSchV. Teil Leitfaden, Teil Literaturstudie.
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DE
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Potsdam
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ZLB: 4-2004/2357-1.
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Abstract
Bis 1990 zählte Brandenburg zu den Regionen in der DDR, in denen die Abwasserverbringung auf Rieselfelder in größerem Maßstab erfolgte. Vor allem im unmittelbaren Umland von Berlin oder im Randbereich von Städten wie Potsdam, Cottbus, Brandenburg, Bernau, Fürstenwalde, Luckenwalde, Neuruppin u.a. wurde anfallendes kommunales und industriell-gewerbliches Abwasser langjährig auf Rieselfeldern ausgebracht. genutzt. Der größte Teil der Rieselfelder ist inzwischen stillgelegt, so dass das Problem der auf den Standorten vorhandenen Schadstoffbelastungen, die im Zuge der oft jahrzehntelangen Abwasserbeaufschlagung entstanden sind, im Hinblick auf den Bodenschutz eine besondere Bedeutung erlangt. Die unteren Bodenschutzbehörden sind verpflichtet, Daten über diese Standorte in ihr Altlastenkataster aufzunehmen und an das Landesumweltamt weiterzuleiten. Die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von altlastverdächtigen Rieselfeldflächen hat nunmehr nach den Vorgaben der BBodSchV zu erfolgen. Verregnungsflächen erfüllen nicht die Kriterien für die Einordnung als altlastverdächtige Fläche (Altstandort). difu
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122 S.
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Fachbeiträge des Landesumweltamtes; 77
Bodenschutz und Altlastenbearbeitung; 1
Bodenschutz und Altlastenbearbeitung; 1