Zur Berücksichtigung von Planungs- und Folgekosten im amtlichen Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB.

Chmielorz
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Chmielorz

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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Abstract

Nach bisher verbreiteter Auffassung ist es nicht zulässig, Planungs- und Folgekosten beim Wertausgleich im amtlichen Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB zu berücksichtigen. Konsequenz dieser Auffassung ist, dass eine Beteiligung der Eigentümer an diesen Kosten nur im Rahmen städtebaulicher Verträge erfolgen kann, zu deren Abschluss jedoch häufig nicht alle Eigentümer bereit sind. Der Beitrag stellt dar, dass und unter welchen Voraussetzungen Planungs- und Folgekosten auch im amtlichen Umlegungsverfahren bei der Wertermittlung berücksichtigt und als Bestandteil des Umlegungsvorteils von den Eigentümern abgeschöpft werden können.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 6

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S. 257-264

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