Unmittelbare Rechtswirkung der EG-Umweltinformations-Richtlinie im nationalen deutschen Recht. Zugleich Anmerkung zu zwei Urteilen des VG Minden und des VG Stade.
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Abstract
Die Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt der EG verpflichtet die Bundesregierung zur Umsetzung in nationales Recht bis 31.12.1992. Bisher existiert nur der Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes -UIG-. Damit stellt sich die Frage, in welchem Umfang die EG-Richtlinie Berufungsgrundlage für Bürger der Bundesrepublik sein kann und direkte Rechtswirkung entfaltet. Die Problematik wird am Beispiel zweier im Ergebnis kontroverser Urteile von Verwaltungsgerichten aufgezeigt. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß die EG-Richtlinie in vollem Umfang zugunsten des Bürgers wirkt. Umgekehrt darf er, der auf die Umsetzung in nationales Recht keinen Einfluß hat, durch die unmittelbare Wirkung der EG-Richtlinie nicht belastet werden. Der Behörde verbleibt nicht nach dem Umfang sondern lediglich bezüglich der Art und Weise der Auskunftserteilung ein Ermessen.
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Umwelt- und Planungsrecht
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Nr.3
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S.88-93