Das neue Parteienfinanzierungsrecht im Überblick. Das Parteiengesetz in der seit 1.7.2002 geltenden Fassung. Die Änderungen des Parteiengesetzes zum 1.1.2003. Die Änderungen des Parteiengesetzes zum 1.1.2005.
Boorberg
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Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
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ISSN
0942-5454
ZDB-ID
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ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
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Zusammenfassung
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes vom 28.6.2002 (BGBl. S.2268) werden Einzelbestimmungen des Parteiengesetzes (ParteiG) bei gleichzeitiger Stärkung der bewährten Grundstrukturen des Partienfinanzierungsrechts geändert sowie spezielle Straftatbestände eingeführt; es besteht aus insgesamt sechs Artikeln. Es wird ausführlich über die teilweise schon zum 1.7.2002 (Art.1 ParteiG) in Kraft getretenen, im Übrigen ab 1.1.2003 (Art.2 ParteiG) bzw. 1.1.2005 (Art.3 ParteiG) geltenden Neuregelungen berichtet. Inhalt von Art.1 ParteiG: Zu Grundsätzen/Umfang der staatlichen Finanzierung; Das Verfahren der Mittelfestsetzung; Zur Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht; Spenden und andere Einnahmen; Publizität; Zu den Ausschlussgründen für Wirtschaftsprüfer; Das Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten; Strafvorschriften. Art.2 ParteiG beinhaltet die Änderungen und Einfügungen zur Rechnungslegung/Rechenschaftspflicht. Art.3 ParteiG betrifft die Einführung des "Drei-Länder-Quorums" in § 18 Abs.4 ParteiG. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 6
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Seiten
S. 171-178/Rdnrn.91-94