Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen.
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1990
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SEBI: 91/6384-4
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"Seit dem 3.10.1990 gilt in den neuen Ländern das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), in den alten Ländern tritt es am 1.1.1991 in Kraft. Es verpflichtet die Stadt- und Landkreise zur Errichtung von Jugendämtern... Mit der vorliegenden Arbeitshilfe will die Konrad-Adenauer-Stiftung den Aufbau der Jugendämter, aber auch den der freien Träger unterstützen... Die Arbeitshilfe stellt die Grundzüge des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes dar, beschreibt die Aufgaben der Jugendhilfe, befaßt sich eingehend mit der Stellung des Jugendamts im Kommunalverfassungsrecht und dem Verhältnis von Verwaltung und Jugendhilfeausschuß sowie mit Verfahrensfragen des Ausschusses, erläutert Möglichkeiten der Finanzierung für Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und der Heranziehung zu den Kosten" (S. 7). Aufgaben und administrative Organisation der Jugendhilfe werden detailliert nach der neuen Rechtslage dargestellt. sg/difu
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Düsseldorf: Kommunal-Verlag (1990), 88 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Arbeitshefte zur Kommunalpolitik; 9