Behandlung und Behandlungsverweigerung untergebrachter psychisch Kranker. Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen und amerikanischen Recht.

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SEBI: 88/1046

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Abstract

Im Rahmen der psychiatrischen Versorgung stellt sich das Problem der Zwangsbehandlung fast ausschließlich bei Patienten, die ohne oder gegen ihren Willen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht werden. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Patienten, die eine Behandlung zwar über sich ergehen lassen, aber nicht einwilligen und zu einer Einwilligung auch nicht fähig sind. Die rechtliche Situation unterscheidet sich gegenüber Fällen der echten "Zwangsbehandlung" insofern nicht, als die Behandlung jeweils ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wird. Als Ergebnis einer Untersuchung der Lage in den USA läßt sich festhalten, daß das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Gleichbehandlungsgrundsatz den Staat verpflichten, eine Zwangsbehandlung nicht generell zuzulassen, sondern hinsichtlich der Einsichtsfähigkeit des Einzelnen zu differenzieren. Ist dieser fähig, eigenverantwortliche und rationale Entscheidungen zu treffen, darf sich der Staat hierüber nur zum Schutze der Rechte anderer hinwegsetzen. Hieraus lassen sich Folgerungen auch für die Unterbringung nach den verschiedenen deutschen Gesetzen des Bundes und der Länder ableiten. chb/difu

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Therapie, Behandlung, Unterbringung, Psychiatrie, Rechtsprechung, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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Freiburg/Breisgau: (1986), V, 206 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg/Breisgau 1986)

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Therapie, Behandlung, Unterbringung, Psychiatrie, Rechtsprechung, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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