Recht und Automation in der öffentlichen Verwaltung. Eine verwaltungswissenschaftliche Untersuchung.
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1966
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SEBI: Cm 268
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Zusammenfassung
Aufgabe dieser Arbeit ist es, eine Erörterung aller Fragen zu leisten, die durch die Einführung der automatischen Datenverarbeitung in die Verwaltung aufgeworfen werden.Automation wird als wichtigstes Teilprogramm der Verwaltungsvereinfachung angesehen; besondere Bedeutung wird ihr zugemessen, weil sie eine revolutionierende Wirkung auf die Struktur der Verwaltung ausübt.Ausgehend von der Darstellung der Verwaltung als System der Entscheidungsfertigung und einer Erörterung der Funktion des öffentlichen Rechts befaßt sich die Arbeit mit der juristischen Diskussion der Automation, in deren Mittelpunkt die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der Übertragung von Entscheidungsvorgängen vom Menschen auf eine Maschine - mit Hilfe der konditionalen Programmierung - steht.Um in dieser Frage neue Aspekte zu berücksichtigen, wird ausführlich die Funktions- und Arbeitsteilung zwischen juristischen und automatisierten Entscheidungsbeiträgen untersucht.Im Anschluß daran folgt eine Erörterung der Folgen teilautomatisierter Entscheidungen für das Verhalten bei Entscheidungsfehlern und für die Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder.Im Hinblick auf die folgende Auseinandersetzung mit der Wirtschaftlichkeit automatisierter Datenverarbeitung wird betont, daß die Methode des Kostenvergleichs unberücksichtigt läßt, daß EDV-Anlagen nicht auf spezifische Zwecke festgelegt sind, sondern universelle Verwendung finden können. bg/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1966), 166 S., Lit.; Reg.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 29