Landesplanerische Abwägung bei Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke. ROG §§ 1, 2, 5; BayLplG Artikel 3, 14, 15, 16. BayVGH, Urteil vom 8.7.1993 - 22 N 92.2522.

No Thumbnail Available

Date

1994

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0721-7390

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

item.page.type-orlis

RE

Authors

Abstract

Gegenstand der Klage einer Gemeinde ist der Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern. Die Klage wurde abgewiesen. Der Beitrag zitiert aus der Begründung die Teile, die sich mit der spezifisch landesplanerischen Form der Abwägung und des Ermessens auseinandersetzen. Weitere Abschnitte betreffen die Abgrenzung des Standortsicherungsplans gegenüber dem Zulassungsverfahren und die Rolle der Bedarfsprüfung als Voraussetzung für die Ausweisung. Das Gericht betont, daß der Standortsicherungsplan keine vorweggenommenen Teile des Genehmigungsverfahrens enthält. Eine Bedarfsprüfung sei aufgrund einer Schätzung möglich. Der Standort, auf dem bereits ein Kraftwerk steht, ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Das Kraftwerk ist dort - im Grundsatz - möglich. Eine unzulässige Einschränkung der kommunalen Planungshoheit ist damit insgesamt nicht gegeben.

Description

Keywords

item.page.journal

Umwelt- und Planungsrecht

item.page.issue

Nr.3

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.110-112

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections