Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben. Handlungsleitfaden für die am Planen und Bauen Beteiligten.

Datum

2019

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DE

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Stuttgart

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EDOC

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Zusammenfassung

Der Handlungsleitfaden richtet sich in erster Linie an die kommunalen Planungsträger in der Bauleitplanung sowie die Behörden und die Vorhabenträger bei der Planung und Zulassung von Bauvorhaben. Er ist aber auch für die interessierte Öffentlichkeit zum besseren Verständnis des Artenschutzes und des sich daraus ergebenden kommunalen Handelns im Bauleitplanverfahren geeignet. Der Handlungsleitfaden verfolgt vorrangig folgende Ziele: (1) Sensibilisierung der am Planen und Bauen Beteiligten für die artenschutzrechtlichen Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (2) Aufzeigen von Möglichkeiten für eine frühzeitige Vermeidung und Lösung von artenschutzrechtlichen Konflikten, sowohl in der Bauleitplanung als auch bei Bauvorhabe (3) Veranschaulichung dieser Möglichkeiten durch möglichst praxisnahe Beispielfälle (4) Klärung häufig gestellter Fragen (5) Bereitstellen von Hinweisen für besondere Planungssituationen und für gute Verfahrensabläufe.

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80

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