Dienst nach Vorschrift. Die Praxis der Gemeinden bei der Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Die Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung wird von ca. 87 % der Gemeinden vereinfacht und standardisiert durchgeführt. Die öffentliche Ankündigung enthält größtenteils nur Termin- und Ortsangaben; detaillierte Informationen wie etwa Modelle oder Entwicklungspläne kommen lediglich bei ca. 20 % aller Verfahren zur Anwendung; experimentelle Beteiligungsformen werden so gut wie nie angeboten. Diese Erkenntnisse ergeben sich aus einer Umfrage des BMBau, in der die Praxis der Bürgerbeteiligung nach § 2a BBauG in ausgewählten Gemeinden untersucht wurde. Der Beitrag enthält die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung und einige Anregungen zur Verbesserung der gegenwärtigen Beteiligungspraxis. za

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Bürgerbeteiligung, Bundesbaugesetz, Paragraph 2, Gemeinde, Beteiligungsverfahren, Standardverfahren, Ankündigung, Information, Bürgerversammlung, Diskussion, Befragung, Untersuchung

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Bauwelt 73(1982)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.75), S.1521.327 ff, Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Bürgerbeteiligung, Bundesbaugesetz, Paragraph 2, Gemeinde, Beteiligungsverfahren, Standardverfahren, Ankündigung, Information, Bürgerversammlung, Diskussion, Befragung, Untersuchung

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