Die gespaltene Mutterschaft.

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Berlin

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ZLB: 2002/257-4

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DI

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Abstract

Nachdem es möglich ist, dass eine Frau ein genetisch nicht von ihr abstammendes Kind zur Welt bringt, sah sich der Gesetzgeber des Kindschaftsrechtsreformgesetzes veranlasst, die Mutterschaft gesetzlich zu definieren. Er entschied sich zugunsten der biologischen Mutter (die das Kind geboren hat), nicht der genetischen (von der das Erbgut stammt). Die gespaltene Mutterschaft charakterisiert das Auseinanderfallen der genetischen und der biologischen Mutterschaft. Ziel ist, die Rechtslage der durch Ei- und Embryospenden entstehenden gespaltenen Mutterschaft zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird rechtsvergleichend die Zuordnung von Kindern aus einer Samenspende beleuchtet. Besonders deutlich werden die geschlechterspezifischen Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung der Mutter- und der Vaterschaft herausgearbeitet. Dem verfassungsrechtlich anerkannten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung wird väterlicherseits Rechnung getragen, mütterlicherseits hingegen nicht. Die Arbeit untersucht, ob insoweit Gleiches willkürlich ungleich behandelt wird. Abschließend werden tragfähige Lösungsansätze aufgezeigt, die im Gesamten die gesetzlichen Differenzen in der Geschlechterspezifität minimieren bzw. auflösen. Die rechtliche Zuordnung von Kindern, die aus einer Eispende und demgegenüber, Kinder die aus einer Samenspende stammen, wird untersucht und deren Möglichkeiten der Statusänderung beleuchtet. In einer Problemanalyse werden die Konsequenzen, die sich aus der geltenden Rechtslage für das Kind ergeben, herausgearbeitet und die Geeignetheit der Inhalte der Vorschriften diskutiert, um dann entsprechende Lösungsansätze vorzustellen. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Ausblick auf die aktuelle bioethische Debatte in Deutschland, ein Bereich, der Berührungspunkte mit dem Thema aufweist. goj/difu

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XII, 81 S.

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Beiträge aus dem Fachbereich Rechtspflege der FH für Verwaltung und Rechtspflege; 54