Windenergieanlagen. BBauG §§ 30, 31, 34.BVerG, Urt.v.18.2.1983 - 4 C 18.81 - Münster.

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ZZ

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Zur Beheizung eines Einfamilienhauses wird die Baugenehmigung fuer die Errichtung einer Windenergieanlage beantragt.Der Bauantrag wird abgelehnt, da sich die Anlage nicht in die doerfliche Umgebung und in die zweigeschossige Nachbarbebauung einfuegen; auch sprechen Fragen des Landschaftsschutzes dagegen.Eine Klage gegen die Ablehnung war in zwei Vorinstanzen erfolglos.Ein Revisionsverfahren setzt sich u.a. mit der Frage der grenzueberschreitenden Wirkung einer solchen Anlage auseinander, entscheidet jedoch, dass ein Versagen der Baugenehmigung in einem reinen Wohngebiet, um das sich bei der fraglichen Umgebung handelt, nicht ausgesprochen werden kann.Sie

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Recht, Energie, Windenergienutzung, Anlage, Energie, Bauordnung, Bebauungsplan, Wohnungsbau, Landschaftsschutz, Gestaltung, Rechtsprechung, Bodenrecht, Nebenanlage, BVerwG-Urteil

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Bundesbaubl. 32(1983)Nr.8, S.521-522

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Recht, Energie, Windenergienutzung, Anlage, Energie, Bauordnung, Bebauungsplan, Wohnungsbau, Landschaftsschutz, Gestaltung, Rechtsprechung, Bodenrecht, Nebenanlage, BVerwG-Urteil

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