Die Entschädigungsansprüche im Wasserrecht.

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SEBI: CI 944

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Abstract

Im Mittelpunkt der Abhandlung steht die Darstellung von Schadensfällen im Wasserrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich dabei um diejenigen wasserrechtlichen Regelungen, die Entschädigungsvorschriften, nicht aber Schadenersatzvorschriften sind (z.B. § 8 Wasserhaushaltsgesetz, WHG). Insbesondere wird auf die Bewilligung und die Erlaubnis im Wasserrecht eingegangen, die dem Einzelnen im Falle der Bewilligung ein subjektiv-öffentliches Recht einräumt bzw. im Falle der Erlaubnis eine widerrufliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. Dadurch werden dem Berechtigten wasserrechtliche Nutzungen eingeräumt, die in der Regel andere Anlieger beeinträchtigen, wie dies oft durch gewerbliche Nutzung usw. der Fall ist. Des öfteren bedarf es daher einer Rücknahme der Genehmigungen, die eine Entschädigung auslösen kann. Aber auch der beeinträchtigte Nachbar ist oft zu entschädigen. Aus diesem Grunde werden umfassend die entschädigungsrechtlichen Regelungen darstellt, Art und Ausmaß der Entschädigung nach WHG erörtert sowie Einzelprobleme der Entschädigung nach dem Wasserrecht (Sozialbindung des Eigentums) behandelt. kp/difu

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Wasserrecht, Entschädigung, Enteignung, Wasserhaushaltsgesetz, Wassernutzung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Recht, Wasser

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Würzburg: (1962), X, 117 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1963)

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Wasserrecht, Entschädigung, Enteignung, Wasserhaushaltsgesetz, Wassernutzung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Recht, Wasser

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