Haushaltskonsolidierung in der Aufgabengruppe 67 - Bestattungswesen.

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Datum

1983

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SEBI: Zs 2141-1983,22-4

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Dieser Bericht will anhand beispielhafter Maßnahmen zu Fragestellungen bei der Haushaltskonsolidierung im Friedhofs- und Bestattungswesen anregen und dabei über die in der Praxis zu erwartenden Einsparungen und die voraussichtlich in Kauf zu nehmenden Nachteile informieren. Die Kosten der Friedhofsunterhaltung werden in der Regel nicht voll aus den Gebühren oder sonstigen Einnahmen gedeckt. Mit dem aus allgemeinen Steuermitteln aufzubringenden Finanzierungsanteil erkennt die Gemeinde die kulturelle, ökologische (grünpolitische) Funktion sowie die Nutzung der Friedhöfe als Begegnungsstätten und Ruhezonen sowie Naherholungsflächen (meditatives Gehen) an. Das kommunale Leistungsangebot unterscheidet sich nach Bundesländern und Regionen rechtlich und faktisch nirgendwo so sehr wie im Friedhofs- und Bestattungswesen. Die Unterschiede konnten insoweit vernachlässigt werden, als diese Untersuchung ebenso wie der KGSt-Aufgabengliederungsplan von einem Maximalkatalog ausgeht. difu

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Köln: Selbstverlag (1983), 56 S.,

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Serie/Report Nr.

KGSt-Bericht; 22/83

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