Umfang und Verhältnis der Rechtsbehelfe von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen - die Auswirkungen der Reform 2010.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Mit Wirkung zum 1.3.2010 hat der Gesetzgeber im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Regelungen zur Verbandsklage teilweise geändert. Dabei sind vor allem die Anerkennungsverfahren für anerkannte Naturschutzvereinigungen und allgemeine Umweltvereinigungen vereinheitlicht worden und die Anerkennungszuständigkeiten haben sich z.T. geändert. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, die Auswirkungen dieser Änderungen und den sich damit ergebenden derzeitigen Bestand an Klagerechten der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zu analysieren und insbesondere das Verhältnis der Rechtsbehelfe nach UmwRG und BNatSchG zueinander systematisch zu untersuchen. Dabei ergibt sich, dass beide Rechtsbehelfe hinsichtlich Klagebefugnis und Kontrollumfang nach wie vor unabhängig nebeneinander stehen und mit Blick auf ein Projekt parallel ergriffen werden können. Will eine Vereinigung beide Rechtsbehelfe nutzen können, muss sie unter beiden Aspekten anerkannt sein; insofern ergibt sich keine wesentliche Begünstigung aus der Anerkennungsfiktion für Altfälle im Gesetz. Als systematisch und europarechtlich problematisch wird die - teils beschränkbare, teils zwingend beschränkte - räumliche Reichweite der Verbandsanerkennung herausgearbeitet.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 12
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S. 563-570