Die angemessene Nutzung gemeinsamer Naturgüter. Eine Studie zum Umweltvölkerrecht.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 92/4680

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DI
S

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Abstract

Die Nutzung von Naturgütern, die zwei oder mehreren Staaten gemeinsam sind, ist oft problematisch. "Naturgüter" sind Elemente der Umwelt, die der Mensch entweder zum Leben oder zur Befriedigung seiner Bedürfnisse benötigt, wobei eine Nutzung entweder zu einer tatsächlichen Aneignung oder zu einer Veränderung dieses Elementes selbst führt. Dazu gehören also z.B. Pflanzen- und Tierbestände, aber auch Rohstoffvorkommen sowie Wasser und Luft. Die Arbeit untersucht, wie die gemeinsame Nutzung der Naturgüter, die sich entweder über mehrere Staatsgebiete erstrecken wie z.B. Flüsse oder sich auf staatenlosem Territorium befinden wie z.B. Fische in internationalen Gewässern, durch mehrere Staaten völkerrechtlich geregelt ist. Es zeigt sich, daß fast allen völkerrechtlichen Verträgen und Empfehlungen internationaler Organisationen (z.B. OECD, Ostseekonferenz) in diesem Sachgebiet das Prinzip der angemessenen Nutzung gemeinsam ist. Dieses Prinzip ist noch nicht für alle Naturgüter ausreichend konkretisiert, so daß es oft letztlich den Verhandlungspartnern überlassen bleibt, was sie als "angemessen" verstehen. lil/difu

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XIX, 186 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1142