Zusammenhang zwischen Sortimentsfestsetzungen in Bebauungsplänen und Standortkriterien des großflächigen Einzelhandels.

Chmielorz
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Chmielorz

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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Abstract

Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben in der Möbelbranche sind aus Investorensicht besonders der räumliche Standort sowie das zulässige Sortiment relevant, da beide Aspekte einen hohen Einfluss auf die zukünftige Rentabilität des jeweiligen Marktstandortes nehmen können. Aufgrund des hohen Flächenbedarfs solcher Vorhaben werden diese häufig in städtischen, nicht-integrierten Randlagen realisiert. Aus Sicht der Raumordnung ist dies jedoch kritisch zu hinterfragen, da ein hohes zentrenrelevantes Randsortiment negative Effekte, wie zum Beispiel Kaufkraftabfluss aus den Zentren, verursachen kann. Da die zentrenrelevanten Randsortimente aufgrund ihrer nachteiligen Auswirkungen auf den zentrennahen Einzelhandel oft seitens der Raumplanung beschränkt werden, müssen Investoren häufig Kompromisse in den gewünschten Sortimentsfestsetzungen in Bebauungsplänen eingehen. Diese Kompromisse schlagen sich vor allem in der Höhe des zentrenrelevanten Randsortiments nieder. Neben der Analyse der Einflussfaktoren auf das zentrenrelevante Randsortiment zeigt dieser Beitrag mögliche Kriterien eines geeigneten IKEA-Standorts sowie die Sortimentsstruktur ausgewählter IKEA-Märkte auf.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 2

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S. 74-80

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