Das Beihilfenrecht als Innovationsmotor des Steuerrechts. Ergebnisse eines Forschungsprojekts des Instituts für Finanz- und Steuerrecht.

Lehmanns
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Köln

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ZLB: R 897/289

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Das unionale Beihilfenrecht steht in einem stetigen Spannungsverhältnis mit der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten. Zahlreiche Entscheidungen der jüngeren Zeit haben die immense Bedeutung des Beihilfenrechts offengelegt. Neben präferenziellen Steuerabsprachen rücken verstärkt auch abstrakte Steuerrechtsnormen wie jüngst die deutsche Sanierungsklausel in den Fokus europäischer Beihilfenprüfung. Steuerlichen Normen ist eine tatbestandliche Differenzierung und damit eine Unterscheidung von Steuerpflichtigen immanent. Zugleich verfolgen sie weit mehr als bloß fiskalische Zwecke. Nicht zuletzt deshalb ist das Steuerrecht für das europäische Beihilferecht in besonderer Weise anfällig. Um zugleich aber die seitens der Verträge anerkannte Kompetenzabgrenzung zu bewahren, bedarf es einer dogmatischen Aufarbeitung des Beihilfentatbestands für den Bereich des Steuerrechts. Auf dieser Grundlage wurde untersucht, ob das Beihilferecht einen Beitrag zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung leisten und einen Innovationsdruck i.S.e. Rechtfertigungsbedürftigkeit selektiv-präferenzieller Steuerrechtsnormen begründen kann. Die Autoren haben neben Aufsätzen zu den materiellen und verfahrensrechtlichen Merkmalen der Artikel 107 ff. AEUV eine Tabelle zur Beihilfenrelevanz deutscher Steuerrechtsnormen entwickelt wurde.

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348 S.

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Heidelberger Beiträge zum Finanz- und Steuerrecht; 8