Das Subsidiaritätsprinzip als Prinzip des deutschen Staatsrechts.

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SEBI: CO 63

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Die Arbeit dient der Begriffs- und Inhaltsbestimmung des sogenannten Subsidiaritätsprinzips. Mit diesem Prinzip wird nicht nur versucht, die herrschende Sozialordnung zu erklären, sondern auch eine neue zu fordern. Global ausgedrückt gibt das Subsidiaritätsprinzip Auskunft darüber, wann der Einzelne zu handeln hat und wann der Staat in den Bereich des Einzelnen eingreifen darf. Die gewonnen Ergebnisse der Untersuchung werden mit den dem Subsidiaritätsprinzip ähnlichen Erscheinungen im "täglichen Rechtsleben" (z. B. Freiheitsrechte) verglichen, um festzustellen, wo das Subsidiaritätsprinzip im heutigen Rechtssystem Anwendung finden kann.kp/difu

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Subsidiaritätsprinzip, Staatsrecht, Rechtsphilosophie, Grundgesetz, Sozialrecht, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Düsseldorf: Selbstverlag (1966), 134 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1966)

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Subsidiaritätsprinzip, Staatsrecht, Rechtsphilosophie, Grundgesetz, Sozialrecht, Sozialwesen, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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