Vergabe von Dienstleistungskonzession. Unter besonderer Berücksichtigung der Entsorgungs- und Verkehrswirtschaft.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 2008/845

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RE

Zusammenfassung

Um Wettbewerbsverzerrungen und Benachteiligungen zu vermeiden, unterwirft das Vergaberecht die öffentlichen Aufträge des Staates der Ausschreibungspflicht. Weil in der Vergabe ein enormes Potenzial für die Verwirklichung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs liegt, ist das Vergaberecht gemeinschaftlich determiniert. Europaweit soll jedes Unternehmen die Möglichkeit erhalten, einen vakanten Auftrag für sich zu gewinnen. Die Vorteile der Dienstleistungskonzession veranlassen Gemeinden, Städte und Kreise z.B. die Entsorgung oder die Personenbeförderung durch Private durchführen zu lassen. Aber auch Bund und Länder entdecken die Attraktivität der Konzession in vielfältigen Tätigkeitsbereichen. Die Entstaatlichung erfasst immer mehr Bereiche, es findet ein zunehmender Privatisierungssog statt. Der Autor arbeitet die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Dienstleistungskonzession heraus und zeigt auf, dass viele Einzelfragen bislang noch ungeklärt sind. Des Weiteren werden Rechtsschutzmöglichkeiten der mit der Konzession in Berührung tretenden Personen aufgezeigt. difu

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XVIII, 321 S.

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Kölner Schriften zum Europarecht; 44