Finanzierung und Förderung der Altstadtsanierung unter besonderer Berücksichtigung der Modernisierungsförderung.

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IRB: Z 1023
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384

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Zusammenfassung

Das Städtebauförderungsgesetz aus dem Jahre 1971 hat sich im Bereich der Sanierung alter Städte grundsaetzlich bewährt. Der Bund hat in den zurückliegenden Jahren beträchtliche Fördermittel bereitgestellt. Dies gilt auch für die Modernisierungsförderung nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz. Allerdings haben sich Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung und Förderung ergeben, die ausführlich dargestellt werden. Trotz der grundsätzlich guten Erfahrung mit dem Städtebauförderungsgesetz fordert die kommunale Praxis eine Novellierung des Gesetzes. Dabei soll der Sanierungsbegriff an die veränderte, erweiterte Problemlage der Stadterneuerung angepasst und das Verfahren der Sanierung vereinfacht werden. hez

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Stadterneuerung, Finanzierung, Altstadtsanierung, Städtebauförderungsgesetz, Fördermaßnahme, Modernisierungsförderung, Novellierung

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Die alte Stadt, Stuttgart 10(1983)Nr.2, S.103-121, Lit.

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Stadterneuerung, Finanzierung, Altstadtsanierung, Städtebauförderungsgesetz, Fördermaßnahme, Modernisierungsförderung, Novellierung

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