Betreuungsgesetz auf dem Prüfstand. Mit Textanhang Betreuungsgesetz (BfG) und Betreuungsbehördengesetz (BtBG) sowie den Ausführungsgesetzen der Länder (mit Förderrichtlinien). Stand 1. März 1992.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 93/3215-4
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Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 kommen auf Landesgesetzgeber, Justiz und soziale Arbeit bei der konkreten Umsetzung große Probleme zu. So müssen wesentliche Teile des Betreuungsrechts wie die Regelung behördlicher Zuständigkeiten, die Ausgestaltung der Voraussetzungen und des Verfahrens bei der Anerkennung von Betreuungsvereinen durch landesrechtliche Regelungen konkretisiert werden. Mit dem Ausbau verfahrensrechtlicher Vorschriften wachsen auch die Anforderungen an die Justiz, die entsprechende personelle und sachliche Ressourcen benötigt. Da das Leitbild des Betreuungsrechts das Vertrauensverhältnis zwischen Betreutem und Betreuer ist, hängt die Verbesserung der Situation kranker und behinderter Menschen von der ausreichenden Anzahl geeigneter Betreuer ab, was nicht nur organisatorische und finanzielle, sondern auch Anforderungen an die Qualifikation stellt. goj/difu
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128 S.
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Texte und Materialien zum Betreuungsrecht; 3