Vollzug von Luftreinhaltevorschriften bei gewerblichen und industriellen Betrieben.

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IRB: Z 1228

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Zusammenfassung

In der Stadt Zürich gibt es grob geschätzt etwa 1.000 Gewerbe- und Industriebetriebe, bei denen mit allfälligen Luftverschmutzungen gerechnet werden muss. Es ist bei dieser großen Zahl von potentiellen Problembetrieben verständlich, dass in einer Reihe von Fällen tatsächlich erhebliche Einwirkungen verursacht werden, wobei zu unterscheiden ist zwischen Schadstoffeinwirkungen und lästigen Immissionen. Letztere werden vor allem durch Geruch, seltener durch Rauch oder Staub verursacht. Die durch Industrie- oder Gewerbebetriebe verursachten Immissionen sind in der Regel lokal begrenzt, d.h. nun aber keineswegs, dass solche Einwirkungen unerheblich sind: für Abhilfe muss überall dort gesorgt werden, wo deren Intensität das tolerierbare Maß überschreitet. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltpflege, Immissionsschutz, Industrie, Gewerbe, Luftreinhaltung, Luftverschmutzung, Vorsorge, Gegenmaßnahme

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Umweltschutz Gesundheitstech. 16(1982)Nr.4, S.84-85

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Umweltpflege, Immissionsschutz, Industrie, Gewerbe, Luftreinhaltung, Luftverschmutzung, Vorsorge, Gegenmaßnahme

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