Wirtschaftliche Freizügigkeit und Nationalstaatsvorbehalte. Eine Untersuchung zu den Artikeln 48 Absatz 4 und 55 Absatz 1 des EWG-Vertrages.

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SEBI: 78/350

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Abstract

Neben den deutschen Grundrechten aus Art. 11 und 12 GG über die räumliche Freizügigkeit und die Möglichkeit der freien Berufswahl und Berufsausübung werden auch im EWG-Vertrag (EWGV) Grundfreiheiten garantiert.Die Arbeit beschäftigt sich mit Ausnahmen zu diesen Grundfreiheiten der Gemeinschaft.Die für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im EWG-Bereich grundlegenden Bestimmungen des Art. 48 EWGV finden ,,keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung'' (Abs. 4).Auch das Niederlassungsrecht wird gem.Art. 55 I EWGV bei ,,Tätigkeiten, die in einem Mitgliedstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind'' nicht gewährleistet.In der Arbeit wird dies als Ausprägung des Widerstreites beider großer Strömungen des 19.Jahrhunderts, des Liberalismus und des Nationalismus, begriffen.Um den Wirkungsbereich der Vorschriften präzisieren zu können, versucht der Autor die Begriffe ,,öffentliche Verwaltung'' und ,,öffentliche Gewalt'' einmal nach nationalstaatlichen Kriterien, sodann unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Kriterien auszulegen. chb/difu

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Ausländer, Arbeit, Verfassungsrecht, Wirtschaftsförderung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Freizügigkeit, Nationalstaatsvorbehalt, Souveränität, Niederlassungsfreiheit, EWG-Vertrag

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Nomos: Baden-Baden (1977), 255 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1977)

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Ausländer, Arbeit, Verfassungsrecht, Wirtschaftsförderung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Freizügigkeit, Nationalstaatsvorbehalt, Souveränität, Niederlassungsfreiheit, EWG-Vertrag

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Schriftenreihe europäische Wirtschaft; 88