Der Übergang auf das geänderte Bundesbaugesetz.
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Nach Erlass des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes, das am 1.1.77 in Kraft tritt, steht jetzt die Frage im Vordergrund, wie der Übergang auf den neuen Rechtszustand erfolgen kann. Bisher ergangene Übergangsvorschriften des zuständigen Bundestagsausschusses haben zur Folge, daß ab 1.1.77 neben dem neuen Recht noch das alte für bereits eingeleitete Verfahren und ergangene, aber noch nicht unanfechtbar gewordener Einzelfallentscheidungen gilt. Verf. erläutert im wesentlichen die Übergangsvorschriften und die Sozialplanung sowie die Überleitungsvorschriften für Veränderungssperren.
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesbaugesetz
Zeitschrift
Ausgabe
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In: Städte- u.Gemeinderat, Düsseldorf 30 (1976), 10, S. 348-352
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Bundesbaugesetz