Naturraumentwicklungskonzept Wolfsburg-Nord.

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Hannover

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ZLB: 95/198-4

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GU

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Abstract

Anlaß für das Naturraumentwicklungskonzept geben Vorhaben des Straßenbaus, der Infrastruktur- und Gewerbeflächenerweiterung sowie Baumaßnahmen zur Intensivierung der Erholungsnutzung im Allerurstromtal. Die Fragestellungen den Bezug der ökologisch-funktionalen Zusammenhänge im Allerurstromtal zum Planungsgebiet, die aus den standörtlichen Gegebenheiten abzuleitenden Schutz- und Entwicklungsziele, Kompensationsmaßnahmen und deren Priorität sowie den Flächenerwerb durch die Stadt für solche Maßnahmen. Für die Ermittlung der Empfindlichkeit der Naturgüter gegenüber Beeinträchtigungen wird zunächst eine ökologische Risikoanalyse durchgeführt. Prioritäten für Kompensationsmaßnahmen ergeben sich aus der Höhe des Beitrages, den die einzelnen Maßnahmen zum Erreichen eines bestimmten Zielzustandes leisten. Sie unterliegen so weitgehend der fachlichen Beurteilung und den Vorgaben zeitlicher Prioritäten. Zur Ermittlung der Flächenprioritäten werden das Biotopentwicklungspotential und das Defizit an naturnahen Biotopstrukturen herangezogen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß die Eingriffe im Allerustromtal als nicht ausgleichbar angesehen werden müssen. eh/difu

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83 S., Anh.

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