Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes. Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.

Boorberg
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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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0942-5454

ZDB-ID

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ZLB: Zs 4381

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Zusammenfassung

Durch Art.53 a des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27.4.2002 (BGBl. S.1467) wurde das Wohnraumförderungsgesetz geändert. Art. 50 des "Gleichstellungsgesetzes" hat auch zu Anpassungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geführt. In § 3 Abs.1 Satz 2 FStrG soll gewährleistet werden, dass durch die Straßenbaulastträger beim Bau und bei der Unterhaltung von Bundesfernstraßen die Belange behinderter Straßenverkehrsteilnehmer Berücksichtigung finden. § 8 Abs.1 FStrG, der die grundsätzliche Erlaubnispflicht der Sondernutzung regelt, wurde dahingehend ergänzt, dass die Erlaubnis nicht erteilt werden soll, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 12

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Seiten

S. 360-361/Rdnrn.182-183

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