Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes. Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.
Boorberg
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
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ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Durch Art.53 a des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27.4.2002 (BGBl. S.1467) wurde das Wohnraumförderungsgesetz geändert. Art. 50 des "Gleichstellungsgesetzes" hat auch zu Anpassungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geführt. In § 3 Abs.1 Satz 2 FStrG soll gewährleistet werden, dass durch die Straßenbaulastträger beim Bau und bei der Unterhaltung von Bundesfernstraßen die Belange behinderter Straßenverkehrsteilnehmer Berücksichtigung finden. § 8 Abs.1 FStrG, der die grundsätzliche Erlaubnispflicht der Sondernutzung regelt, wurde dahingehend ergänzt, dass die Erlaubnis nicht erteilt werden soll, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 12
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Seiten
S. 360-361/Rdnrn.182-183