Gemeinsamer Einführungserlaß zum Baugesetzbuch. Sonderregelungen aus dem Einigungsvertrag.
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IRB: Z 1612
SEBI: Zs 3923-4
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Zusammenfassung
Bereits kurz nach dem Beitritt der DDR stellte das Bundesbauministerium allen Städten und Gemeinden in den östlichen Bundesländern den gemeinsamen Einführungserlass zum Baugesetzbuch zur Verfügung. Der Erlass erläutert die Grundlagen des Städtebaurechts und die Rechtsinstrumente des Baugesetzbuches. Er enthält Sonderregelungen, die sich für einen Übergangszeitraum aus dem Einigungsvertrag ergeben. Mit der auszugsweisen Wiedergabe wichtiger Abschnitte des Einführungserlasses wird ein Überblick über die planungsrechtlichen Besonderheiten gegeben. Diese betreffen das neue Städtebaurecht, öffentliches und privates Baurecht, die Akteure und das Verfahren der Baugenehmigung und die wichtigsten, vorrangig anzuwendenden städtebaurechtlichen Vorschriften. (hg)
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Städtebaurecht, Erlass, Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Einführung, Baugesetz, Recht, Bundesbaugesetz
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Landschaftsarchitektur, 21(1991), Nr.5, S.12-14
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Städtebaurecht, Erlass, Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Einführung, Baugesetz, Recht, Bundesbaugesetz