BayVGH, Urteil vom 30.7.1979 Nr.89 XIV 78, rechtskräftig.
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1980
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Der Einbau von Einscheibenfenstern an Stelle von sprossengegliederten Fenstern in einem historisch wertvollen Gebäude, in dem derartig gegliederte Fenster zum Stilcharakter des Hauses gehören, stellt eine Verunstaltung im Sinne des Artikel 11 BayBo dar. Diese Entscheidung des XIV. Senats ist zu begrüßen, denn die immer häufiger zu beobachtende Ersetzung ursprünglich stilgerecht gegliederter Fenster durch Einheitsscheiben stellt eine stilistische Beeinträchtigung wertvoller historischer Bauwerke dar. bm
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 111(1980)Nr.1, S.19-21, Lit.