Die Reform des Europäischen koordinierenden Sozialrechts. Von der VO (EWG) Nr. 1408/71 zur VO (EG) Nr. 883/2004.

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Berlin

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ZLB: 2007/939

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RE

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Die Systeme der sozialen Sicherheit durch Verordnungen gewährleisten, dass Arbeitnehmern und Selbständigen sowie deren Familienangehörigen keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile dadurch entstehen, dass sie ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft wahrnehmen. Die Verordnungen sind in der Vergangenheit mehrfach geändert und aktualisiert worden, um nicht nur den Entwicklungen auf Gemeinschaftsebene - einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes -, sondern auch den Änderungen der Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene Rechnung zu tragen. Dies hat dazu geführt, dass die gemeinschaftlichen Koordinierungsregeln komplex und umfangreich geworden sind. Daher wurde im Rahmen eines Aktionsplans des Europäischen Rates zur Verbesserung der Freizügigkeit in der Europäischen Union beschlossen, das Europäische koordinierende Sozialrecht insgesamt zu reformieren. Ein wesentliches Teilziel wurde bereits im Jahr 2004 mit dem Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 883/2004 erreicht, die die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - den materiell-rechtlichen Teil des Koordinierungswerkes - ablöst. Die "Alltagstauglichkeit" der Verordnungen wird seit einigen Jahren auf internationalen Seminaren analysiert und bewertet. difu

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272 S.

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DRV-Schriften; 71