Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen. Der Bezirksplanungsrat - Modell für eine neue Entwicklungsplanung?
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BBR: Z 280
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Zusammenfassung
In NW ist der Schritt von der Anpassungs- zur Entwicklungsplanung noch nicht vollzogen, wenn auch die organisatorischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. Alleinige Träger der Regionalplanung sind seit 1976 fünf Bezirksplanungsräte, deren Hauptaufgabe in der Erarbeitung von Regional-Gebietsentwicklungsplänen besteht. Diese GEP müssen eine finanzwirtschaftliche Komponente enthalten, denn nur wenn die Verteilung der öffentlichen Mittel zwischen Gemeinden und Regional-Landesplanung abgestimmt und in den GEP niedergelegt ist, hat regionale Entwicklungsplanung eine Chance, realisiert zu werden. Z.Z. ist man bemüht, regionalplanerische Kriterien für die Mittelvergabe zu erarbeiten, damit Akzente gesetzt werden können. Als vorrangige Probleme stehen derzeit an die Minimierung der negativen Folgeerscheinungen der städtischen Einwohnerverluste, die Vermeidung eines ruinösen Wettbewerbs der Gemeinden um Einwohner, die Vermeidung der übermäßigen Siedlungsausweitung von Umlandgemeinden.
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Regionalplanung
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In: Innere Kolonisation, Bonn 27 (1978), H. 4, S. 151-153, Lit.
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Regionalplanung