Zwischen Sozialauftrag und Wirtschaftlichkeit. Die Gemeinnützigkeit im Spannungsfeld.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Abstract

Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen der Wohnungsversorgung kann die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ihre Bauträgerpflichten zum bedarfsgerechten Wohnungsbau nicht weiter erfüllen. Um dem sozialen Anspruch zu genügen, muss die Wohnungsbestandspolitik durch die Reformierung des Vergleichsmieten-Systems und die Zulassung von Zeit-Mietverträgen neu geordnet werden. Dazu gehören die Entzerrung der Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbestand und die Verwendbarkeit der Bewirtschaftungsüberschüsse für neue Wohnungsbaumaßnahmen. Die Wohnungsmodernisierung sollte als Gemeinschaftsaufgabe von Wohnungsbauunternehmen und Mietern durchgeführt werden. hg

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Politik, Wohnungsbau, Wirtschaft, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsbedarf, Wohnungsbestand, Sozialwohnung, Miete, Modernisierung, Förderung, Wohneigentum

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.8, S.449-452

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Politik, Wohnungsbau, Wirtschaft, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsbedarf, Wohnungsbestand, Sozialwohnung, Miete, Modernisierung, Förderung, Wohneigentum

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