Externe Prüfungen staatlicher Beteilungsunternehmen.

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SEBI: 79/4433

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Zusammenfassung

Die staatliche, privatrechtliche Unternehmensbetätigung wird von ecternen Prüfungsträgern (Wirtschaftsprüfer, Beteiligungsverwaltung und Rechnungshof) formell und materiell geprüft.Die Geschäftsführungsprüfung durch den Wirtschaftsprüfer soll die Geschäftsführung entlasten und den Unternehmensträgern Steuerungsinformationen über die Aufgabenerfüllung des Unternehmens bereitstellen.Das Prüfungsergebnis ist so aufzubereiten und mitzuteilen, daß es den Informationsbedürfnissen der Beteiligungsverfahren und des Rechnungshofes entspricht.Die Betätigungsprüfung durch den Rechnungshof erstreckt sich auf die Berichtsaussagen der Wirtschaftsprüfer und auf die Prüfungen der Beteiligungsverwaltung.Bei den unternehmensbezogenen Berichtsaussagen kommt der Geschäftsführungsprüfung eine Schlüsselfunktion zu, weil der Rechnungshof nicht selbst im Unternehmen prüfen kann.Mit den haushaltsrechtlichen Grundlagen ist eine verwaltungsökonomisch sinnvolle externe Prüfung staatlicher Beteilungsunternehmen möglich.Aufgrund von Einwirkungen aus dem Umfeld der Unternehmen wird die Prüfungspraxis jedoch von bürokratischen Machtinteressen beeinflußt. ud/difu

Beschreibung

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Öffentliches Unternehmen, Staatliche Mittel, Externe Prüfung, Haushaltsrecht, Gemeindeunternehmen, Haushaltswesen, Finanzplanung

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Baden-Baden: Nomos (1978), 274 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(verwaltungswiss.Diss.; Speyer 1978)

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Öffentliches Unternehmen, Staatliche Mittel, Externe Prüfung, Haushaltsrecht, Gemeindeunternehmen, Haushaltswesen, Finanzplanung

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Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft; 35