Nach dem Zuschlag ist vor dem Zuschlag! Auftragsänderungen nach Zuschlag als vergaberechtlicher Dauerbrenner in der Praxis - Eine erste Analyse der Richtlinie 2014/24/EU und des Regierungsentwurfs.
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Änderungen öffentlicher Aufträge nach Erteilung des Zuschlags sind in der Praxis an der Tagesordnung. Die Rechtsfolgen einer zu weit gehenden und damit unzulässigen Auftragsänderung werden in der Praxis dagegen von den Beteiligten oft unterschätzt. Dabei kann die Auftragsänderung zu einem Transaktionsrisiko - im schlimmsten Fall auch für den Ausgangsvertrag - werden, da es sich wertungsmäßig um eine - oberhalb der Schwellenwerte angreifbare - De-facto-Vergabe handelt. Die neue Vergaberichtlinie kodifiziert die bisherige Rechtsprechung und bringt etwas mehr Licht in das Feld der Auftragsänderungen.
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Vergaberecht
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Nr. 5
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S. 652-663