Die Bedeutung von Verträgen bei Planung und Realisierung neuer Städte und Stadtteile.

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SEBI: 75/1210

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Abstract

Um ihre stadtplanerischen Zielvorstellungen bei der Entwicklung neuer Städte zu sichern, praktizieren die Gemeinden in der BRD das Verfahren, neben der Aufstellung von Bauleitplänen auch entsprechende privatrechtliche Verträge abzuschließen. Anhand der Untersuchung repräsentativer Fallstudien in einer Größenordnung zwischen 10 000 und 80 000 Einwohnern wird die starke Bedeutung dieser Verträge in der bisherigen Praxis nachgewiesen. Danach wird die durch das Städtebauförderungsgesetz gegebene neue Rechtslage dazu führen, daß sich inhaltliche Schwerpunkte vertraglicher Vereinbarungen unter den an Planung und Realisierung Beteiligten verschieben. Die Schwerpunkte werden sich stärker in den Detailbereich verlagern, wobei die Durchsetzung der Zeitziele bei der Maßnahmenrealisierung sowie die Einordnung der Bauvorhaben in den Rahmen der Gesamtmaßnahme starke Bedeutung gewinnen.

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Recht, Städtebau, Stadtviertel, Städtebauförderungsgesetz, Baurecht, Vertragsbedingung, Vertragsart, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Planung, Bauwesen

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In: Darmstadt, (1974) XXXVI, 196 S., Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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Recht, Städtebau, Stadtviertel, Städtebauförderungsgesetz, Baurecht, Vertragsbedingung, Vertragsart, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Planung, Bauwesen

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