Schriftliche Aufzeichnungen über Sprengungen - wichtiges Beweismittel bei der Bewältigung von Umweltschutzkonflikten.

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IRB: Z 632

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Zusammenfassung

Gemäß Sprengstoffgesetz müssen vorgeschriebene Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. Angaben zur korrekten Aufzeichnung zum Sprengstoffverbrauch und Anzeige von Sprengarbeiten. Bearbeitung von Beschwerden über Sprengungen in Steinbrüchen durch die Überwachungsbehörde. Sicherheitsvorschriften beim Sprengen. Gesetze und rechtliche Festlegungen, auf die Schutzansprüche zurückzuführen sind. Am Beispiel der Bearbeitung von Beschwerden über Sprengerschütterungen wird die Bedeutung der Aufzeichnungen nachgewiesen. (ru)

Beschreibung

Schlagwörter

Sprengung, Steinbruch, Sprengarbeit, Sprengerschütterung, Gesetz, Unfallverhütungsvorschrift, Bundesimmissionsschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Aufzeichnungspflicht, Beschwerde, Recht, Immissionsschutz

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Die Naturstein-Industrie 26(1990), Nr.8, S.33-35, Lit.

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Sprengung, Steinbruch, Sprengarbeit, Sprengerschütterung, Gesetz, Unfallverhütungsvorschrift, Bundesimmissionsschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Aufzeichnungspflicht, Beschwerde, Recht, Immissionsschutz

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