Einschaltung privatrechtlich organisierter Verwaltungseinrichtungen in die Verkehrswegeplanung.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 97/3854
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DI
S
S
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Abstract
Insbesondere in den neuen Bundesländern sind für die Verkehrswegeplanung privatrechtlich organisierte Planungsgesellschaften ins Leben gerufen worden. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanung- und Baugesellschaft mbH). Die Einschaltung solcher Verwaltungshelfer ist um so problematischer, je enger ihr Tätigkeitsbereich mit Entscheidungen im hoheitlichen oder grundrechtsrelevanten Bereich zusammenhängt. Die Letztentscheidungsverantwortung der staatlichen Planungsbehörden erfordert eine substantielle Steuerung der Tätigkeit des Verwaltungshelfers mittels angemessener organisatorischer Maßnahmen und eines sachgerechten Personaleinsatzes. Die Arbeitsersparnis der Behörde wird also teilweise durch den Koordinations- und Kontrollaufwand wieder aufgehoben. Die rechtliche Untersuchung zeigt, daß im Falle der DEGES die Abgrenzungskriterien zwischen dem Aufgabenbereich der Verwaltungshelferin und der Behörden zu ungenau und einer weiten Auslegung zugänglich sind. Zudem wird die DEGES als Verwaltungshelferin sowohl des Vorhabenträgers und der Anhörungsbehörde als auch der Planfeststellungsbehörde tätig, so daß auch die innerstaatliche Funktionstrennung angegriffen wird. lil/difu
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226 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 729