Risikotechnik Fracking. Druck von unten.
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: Kws 740 ZB 6736
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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Abstract
Auf rund 1,2 Billionen Kubikmeter schätzt die in Hannover ansässige Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) das so genannte unkonventionelle Erdgasvorkommen in der Bundesrepublik Deutschland. Davon sollen rund 10 Prozent förderfähig sein. Obwohl die Förderung dieses im Schiefergestein eingeschlossenen Gases auf absehbare Zeit in Deutschland nicht wirtschaftlich sein wird, beantragen Unternehmen der Energiewirtschaft bereits Genehmigungen zur Erkundung und sichern sich damit zukünftige Förderrechte. Doch im Gegensatz zu konventionellem Erdgas, das dem Bohrloch mehr oder weniger frei zufließt, muss das Gas aus Schiefergestein aus 1.000 bis 4.000 Metern Tiefe aufgesprengt (gefrackt") werden, um es fördern zu können. Dazu werden pro Frackvorgang um die vier Tausend Kubikmeter mit Sand und chemischen Additiven versetzten Wasser unter großem Druck in den Untergrund gepresst. Ein wesentliches Problem dieser Technologie sind die eingesetzten Chemikalien wie Biozide, Tenside, Lösungsmittel, Erdölderivate und andere toxische, zum Teil krebserregende Stoffe. Da bei der Bohrung auch Grundwasserschichten durchstoßen werden, können Leckagen das Trinkwasser gefährden. Außerdem kann nicht abgesehen werden, ob die im Erdreich verbleibenden Frackflüssigkeiten auf diffusen Wegen ins Grundwasser gelangen. Darüber hinaus ist auch die Entsorgung der zurück gepumpten Frackflüssigkeit und des in der Regel ebenfalls toxischen Lagerstättenwassers problematisch. Das Umweltbundesamt (UBA) hat bereits im Jahr 2011 von der Genehmigung von Frackingvorhaben abgeraten, zumindest solange bis die toxischen Additive in der Frackflüssigkeit durch das Grundwasser nicht gefährdende Stoffe ersetzt werden können. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die bestehenden und vorgeschlagenen Rechtsgrundlagen erläutert und es wird ausgeführt, dass es zwar derzeit für Städte, Gemeinden und Kreise keine rechtliche Handhabe gibt, um Fracking zu verhindern, Lokalparlamente und Bevölkerung aber nicht machtlos sind. Angemessener Protest der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, kritische Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörden und Beschlüsse kommunaler Parlamente können den politischen Druck entfalten der nötig ist, um das veraltete Bergrecht auf Bundesebene zu ändern.
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 5
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S. 34-35