Wissenschaft und Technik im Umweltschutzrecht.
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1982
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ZZ
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SEBI: 84/3927
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Zusammenfassung
Die Begriffe Stand der Wissenschaft und Stand der Technik werden in ständig steigender Zahl in Gesetzesbestimmungen aufgenommen, die den Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Einzelnen bezwecken. Als Grundlage dieser Untersuchung werden einige jener Gesetzesbestimmungen herangezogen, die bestimmten Objekten und Verfahren eine gewisse umwelt- und gesundheitsbedrohende Gefährlichkeit zusprechen. Von diesen beispielhaft angeführten Gesetzesbestimmungen ausgehend, werden die von den Verwaltungsbehörden durchzuführenden Ermittlungen, welche Gefahren im Einzelfall realistisch und welche dieser Gefahren als zumutbar oder unzumutbar einzustufen sind, dargelegt. Wird nach diesen Ermittlungen eine Gefahr als unzumutbar eingestuft, so wird von den zuständigen Verwaltungsbehörden eine erforderliche und realisierbare Schutzmaßnahme einzuleiten sein. Anschließend wird die gerichtliche Überprüfbarkeit der durch den Stand der Wissenschaft und den der Technik näher konkretisierten Begriffe, behandelt und auf die zulässige Kontrolldichte eingegangen. geh/difu
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München: Jugend u.Volk i.Komm.(1982), 65 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Kommunale Forschung in Österreich; 59