Die politische Tätigkeit im Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der öffentlichen Dienstverhältnisse.

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SEBI: 70/789

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Der Autor konstatiert einen ernsthaften Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einerseits ist es für den Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen notwendig, sich auch im Betrieb politisch zu betätigen, abgedeckt durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Andererseits verbieten die gesetzlichen Vorschriften jede parteipolitische Tätigkeit im Betrieb. Im Zuge seiner verfassungs- und allgemeinrechtlichen Untersuchung kommt der Autor zum Ergebnis, daß eine parteipolitische Betätigung im Betrieb zwar verboten, eine begrenzte allgemeinpolitische Betätigung jedoch erlaubt sein muß. Deren Begrenzung liegt in der Wahrung des Betriebsfriedens, des ungestörten Arbeitsablaufes, des Wohls des Betriebes und seiner Angehörigen. Dies gilt sowohl für die Angehörigen privatrechtlicher Betriebe als auch für diejenigen des öffentlichen Dienstes, dort jedoch in besonders strenger Form. sg/difu

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Arbeitsverhältnis, Politik, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst, Verfassungsrecht, Arbeit, Partei, Verband, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter

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Würzburg: (1967), XIX, 159 S., Lit.

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Arbeitsverhältnis, Politik, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst, Verfassungsrecht, Arbeit, Partei, Verband, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter

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