Straßenbeleuchtung und Verkehrssicherungspflicht.

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SEBI: Zs 1509-4

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Zusammenfassung

Die Abhandlung beruht auf einem überarbeiteten Vortrag vor der lichttechnischen Gesellschaft, Bezirksgruppe Hannover. Bei der Sicherung von Gefahrenstellen in der Fahrbahn wird das Aufstellen von Warnschildern, die im Dunkeln nur schwer erkennbar sind, oft nicht als ausreichend angesehen. Vielmehr hält der Verfasser bei Dunkelheit eine Beleuchtung der Gefahrenstelle in der Regel für geboten. In den geschlossenen Ortschaften wird grundsätzlich eine allgemeine Straßenbeleuchtung bejaht. Sie dient neben polizeilichen Zwecken auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Außerhalb geschlossener Ortschaftslagen habe es mit der Kennntlichmachung der Gefahrenstellen sein Bewenden. Zu dem Ausmaß der allgemeinen Beleuchtung innerorts werden Ausführungen gemacht, wobei darauf hingewiesen wird, daß es sich insbesondere um ein lichttechnisches Problem handle. Schließlich behandelt der Verfassr Überwachungspflichten. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherung, Sicherheit, Gefahrenstelle, Verkehrsschild, Verkehr, Verkehrstechnik

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Deutsches Autorecht, München, ADAC 57(1988), Nr.1, S.2-6

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Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherung, Sicherheit, Gefahrenstelle, Verkehrsschild, Verkehr, Verkehrstechnik

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