Die Novellierung des Baugesetzbuches 1998. Einordnung in die Genese des deutschen Bau- und Planungsrechts und kritische Bewertung.

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Kassel

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ZLB: 98/4144-4

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RE

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Abstract

Das Städtebaurecht des Bundes wurde wieder einheitlich im Baugesetzbuch zusammengeführt und seit 1. Januar 1998 gelten wieder gemeinsame Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Planung. Die Arbeit gibt zunächst eine Übersicht über die Grundlagen des öffentlichen Bau- und Planungsrechtes und ordnet das neue BauROG in die Genese des deutschen Planungsrechtes ein. Außerdem wird die historische Entwicklung insbesondere des städtebaulichen Planungsrechts nachgezeichnet. Der Kernteil zeigt zum einen, gegliedert in die wesentlichen Sachkomplexe, in einer Gegenüberstellung von alten und neuen Gesetzestexten das materielle Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses auf. Darüber hinaus werden die jeweiligen Interessenlagen und der Prozeß des Interessensabgleichs dargestellt und hierbei die Empfehlungen der beteiligten Expertengruppen und Verbände berücksichtigt. Eine Betrachtung der Stellung des Bau- und Planungsrechtes in der deutschen Rechtsordnung schließt die Arbeit ab. eh/difu

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XII, 211 S.

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Arbeitsberichte des Fachbereichs Stadtplanung, Landschaftsplanung; A 133