Grenzwerte für Abwässer - Ein Diskussionsbeitrag aus analytischer Sicht.
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1991
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ZZ
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SEBI: Zs 3378-4
IRB: Z 315
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Zusammenfassung
Die Findung von Grenzwerten für Abwässer gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben des Umweltschutzes. Die Einhaltung von Grenzwerten muß durch die Analytik überprüfbar sein. Diese ist aber an die naturwissenschaftlichen Gegebenheiten gebunden. Da die Analytik nicht absolut ist, zeigt sich jeder Meßwert mit einer Unschärfe umgeben, die parameterspezifisch, matrixbezogen und niveauorientiert unterschiedlich groß ist. Während in der Trinkwasserverordnung und in der Klärschlammaufbringungsverordnung die Meßwertunschärfe seit langem bei der Bewertung berücksichtigt wird, ist das bei den Grenzwerten für Abwässer nicht der Fall. Das Instrumentarium der Grenzwerte muß so ausgestaltet werden, daß Bagatellüberschreitungen, die zum Teil noch im Bereich der analytischen Unschärfe liegen und ökologisch irrelevant sind, nicht zur Forderung von Abgaben herangezogen werden. (pü)
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Schlagwörter
Messung , Messwert , Grenzwert , Streuung , Analysemethode , Standardabweichung , Umweltschutz , Ökologie , Wasserrecht , Analyse , Hydrochemie , Umweltrecht , Versorgung/Technik , Abwasser
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Abwassertechnik - Abfalltechnik und Recycling.AWT 42(1991), Nr.2, S.7-9, Abb.;Tab.;Lit.
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Stichwörter
Messung , Messwert , Grenzwert , Streuung , Analysemethode , Standardabweichung , Umweltschutz , Ökologie , Wasserrecht , Analyse , Hydrochemie , Umweltrecht , Versorgung/Technik , Abwasser