Wenn der Strom knistert. Lärmschutz.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Der zur Umsetzung der Energiewende erforderliche Ausbau des Stromnetzes führt zu verstärkter Neu- und Umbauplanung von Höchstspannungsfreileitungen. In der Regel werden diese in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens muss auch die Schallimmission prognostiziert und möglichst rechtssicher beurteilt werden. Zudem gelten für Leitungstrassen Mindestabstände zu Wohngebieten. Im Normalfall ist zwar bei sauberen und unbeschädigten Leiteroberflächen kein Geräusch zu erwarten, doch wenn der Zustand der Leiterseile durch Schmutzpartikel oder Wasser, Schnee und Eis von dem Idealzustand abweicht, kann eine Summe von akustischen Pulsen emittiert werden, die zu einem relativ breitbandigen, knisternden oder prasselnden Geräusch führen. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag wesentliche Elemente einer sinnvollen Schallschutzplanung aufgezeigt, die die Minimierung der Geräuscheinwirkungen einer Anlage mit Einhaltung der einschlägigen gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte zum Ziel hat. Für die Beurteilung werden bei Höchstspannungsanlagen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) herangezogen. Werden bei Untersuchungen Überschreitungen von den gebietsabhängigen Immissionsrichtwerten festgestellt, so müssen Schallschutzmaßnahmen geplant werden. Dabei muss bedacht werden, dass bei Höchstspannungsleitungen nicht auf die üblichen Maßnahmen wie Schallschutzwände oder Ähnliches zurückgegriffen werden kann. Oft bleibt nur die Möglichkeit, den Abstand zur schützenswerten Bebauung zu vergrößern oder die Kabel in die Erde zu verlegen.

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Der Gemeinderat

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Nr. 6

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S. 34-35

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