Mechanisch-biologisches Verfahren zur Restabfallbehandlung im Land Brandenburg.

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0724-6870

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IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840

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Abstract

Verschiedene Untersuchungen haben mehrheitlich ergeben, daß kontrolliert auf aerobem Weg biologisch vorbehandelter Abfall sämtliche Anforderungen der Deponieklasse 2 nach Anhang B der TA Siedlungsabfall zu erfüllen in der Lage ist - mit Ausnahme des Glühverlustes. Dieser Parameter dient als Erfolgskontrolle der Inertisierung. Es wurde jedoch nachgewiesen, daß er für die Beurteilung des langfristigen Verhaltens eines deponierten Materials - wenn überhaupt- nur von untergeordneter Bedeutung ist, da er den Restbestand an biologisch abbaubarem Material nur unzureichend beschreibt. Die Versuchsergebnisse zeigen, daß die zur Bewertung der Deponierbarkeit der Abfälle benutzten Summenparameter Glühverlust und TOC nur eine begrenzte Beurteilung über das noch vorhandene biologische Abbaupotential der Abfälle ermöglichen. Es besteht noch Forschungsbedarf hinsichtlich einer wissenschaftlich fundierten Beurteilungsgrundlage.

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Entsorgungspraxis

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Nr.11

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S.68-73 (4 S.)

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