Das Legalitätsprinzip im Grundbuchverfahren.

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Münster

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ZLB: 96/1865

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DI
S

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Abstract

Das Grundbuch ist eine für Grundstücke angelegte Akte, die vom Grundbuchamt geführt wird. Das Grundbuchamt wird nur auf Antrag des Berechtigten tätig. Die Arbeit untersucht den Begriff des Legalitätsprinzips im Grundbuchverfahren hinsichtlich seines Ursprungs (Preußen 1880) und seiner Entwicklung, um zu klären, ob dem geltenden Grundbuchverfahren das Legalitätsprinzip zugrundeliegt und welchen Umfang dieser Grundsatz aufweist. Dabei geht der Autor insbesondere darauf ein, welche Entscheidungen das Grundbuchamt treffen darf und ob es verpflichtet ist, in Kenntnis der Rechtslage Grundbuchberichtigungen vorzunehmen. Ausgangsfall der Arbeit ist der Antrag eines ehemaligen (also nicht mehr berechtigten) Grundstückseigentümers auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit und die Frage, wie das Grundbuchamt entscheiden wird. kirs/difu

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XXXI, 165 S.

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Juristische Schriftenreihe; 80