Das Legalitätsprinzip im Grundbuchverfahren.
Lit
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Datum
1996
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Herausgeber
Lit
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Münster
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 96/1865
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Grundbuch ist eine für Grundstücke angelegte Akte, die vom Grundbuchamt geführt wird. Das Grundbuchamt wird nur auf Antrag des Berechtigten tätig. Die Arbeit untersucht den Begriff des Legalitätsprinzips im Grundbuchverfahren hinsichtlich seines Ursprungs (Preußen 1880) und seiner Entwicklung, um zu klären, ob dem geltenden Grundbuchverfahren das Legalitätsprinzip zugrundeliegt und welchen Umfang dieser Grundsatz aufweist. Dabei geht der Autor insbesondere darauf ein, welche Entscheidungen das Grundbuchamt treffen darf und ob es verpflichtet ist, in Kenntnis der Rechtslage Grundbuchberichtigungen vorzunehmen. Ausgangsfall der Arbeit ist der Antrag eines ehemaligen (also nicht mehr berechtigten) Grundstückseigentümers auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit und die Frage, wie das Grundbuchamt entscheiden wird. kirs/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXXI, 165 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Juristische Schriftenreihe; 80